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   BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79   

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https://dejure.org/1979,4282
BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79 (https://dejure.org/1979,4282)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1979 - III ZR 33/79 (https://dejure.org/1979,4282)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1979 - III ZR 33/79 (https://dejure.org/1979,4282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungen und eines Verstoßes gegen diese für die Anerkennung eines Schiedsspruchs - Versagung der Anerkennung eines Schiedsspruchs wegen der bei seiner Abfassung schon vorhersehbaren unerträglichen Auswirkungen auf die Parteien

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Nüßgens und die Richter Dr. Krohn, Dr. Tidow, Dr. Peetz und Lohmann am 19. September 1979 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76) beschlossen :.
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79
    Die Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungen und die Bedeutung eines Verstoßes gegen sie (vgl. dazu BGHZ 48, 163; Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 47 Rdn. 34 m.w.Nachw.) sind für die Anerkennung des Schiedsspruchs ohne Bedeutung, da der Vergleich vom 1. Dezember 1970 keinen der Gesellschafter verpflichtete, den Sohn des Beklagten zum Geschäftsführer zu bestellen.
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