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BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungen und eines Verstoßes gegen diese für die Anerkennung eines Schiedsspruchs - Versagung der Anerkennung eines Schiedsspruchs wegen der bei seiner Abfassung schon vorhersehbaren unerträglichen Auswirkungen auf die Parteien
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 24.01.1979 - 5 U 125/78
- BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Nüßgens und die Richter Dr. Krohn, Dr. Tidow, Dr. Peetz und Lohmann am 19. September 1979 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76) beschlossen :. - BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66
Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - III ZR 33/79
Die Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungen und die Bedeutung eines Verstoßes gegen sie (vgl. dazu BGHZ 48, 163;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 47 Rdn. 34 m.w.Nachw.) sind für die Anerkennung des Schiedsspruchs ohne Bedeutung, da der Vergleich vom 1. Dezember 1970 keinen der Gesellschafter verpflichtete, den Sohn des Beklagten zum Geschäftsführer zu bestellen.